
Auditoren
Beauftragten
Compliance Officer
Managementsysteme
Meldestelle HinSchG
Ombudsperson
Sachverständiger
"Das Übel erkennen, heisst
schon ihm teilweise abhelfen."
Otto von Bismark
"Man hat kaum einen Fehler, der nicht verzeihlicher wäre, als die Mittel, die man anwendet, um sie zu verbergen."
Francois VI. Duc de La Rochefoucold
„Beurteile einen Menschen
lieber nach seinem Handeln
als nach Worten, denn viele
handeln schlecht und
sprechen vortrefflich.“
Matthias Claudius
Anforderungen an einen Compliance Officer - CO
„Compliance“ - Rechtstreue/Regelkonformität lässt sich damit wie folgt übersetzen:
C = Competence; Fachkompetenz in Produkten, Verfahren/Prozessen sowie im für das Unternehmen
geltenden regulatorischen Umfeld.
O = Organisation; die Compliance Funktion ist unabhängig und dauerhaft eingerichtet und soll sich
wirksam durchsetzen können.
M = Management of compliance risks; zur Vermeidung von Reputationsschäden und regulatorischen,
strafrechtlichen sowie zivilrechtlichen Sanktionen sind Compliance Risiken im Rahmen des
Interessenkonfliktmanagements adäquat zu managen.
P = Preventive; proaktives und präventives Vorgehen schützt das Unternehmen und seine
Mitarbeiter vor Compliance-Verstößen.
L = Legitimacy; Compliance stellt stets auch die Frage des legitimen Vorgehens beim Verkauf von
Produkten oder Anbieten von Dienstleistungen, auch wenn alles im Rahmen der rechtlichen
Prüfung legal und damit zulässig wäre.
I = Internal control system; Compliance ist Teil des internen Kontrollsystems (IKS).
A = Advisory; Beratung ist wesentlicher Bestandteil der Compliance Funktion: Wer besser berät,
muss weniger kontrollieren.
N = No tolerance; Verstöße werden nicht gebilligt und sind adäquat zu verfolgen.
C = Communication; durch Schulungen und Trainings sind Compliance-Inhalte und Compliance
Kultur zu vermitteln. Der ständige Austausch mit den Geschäftsbereichen verbessert nach-
haltig das Verständnis für Compliance und trägt zur Verbesserung der Compliance Kultur bei.
E = Environment; das regulatorische Umfeld ist ständig zu beobachten und risikobasiert im
Unternehmen umzusetzen. Compliance soll die Umsetzung regulatorischer Vorgaben proaktiv
und präventiv begleiten.
„Officer“ - Beauftragte/r lässt sich damit wie folgt übersetzen:
O = Outsourcing; bleibt in bestimmten Grenzen möglich, die Verantwortung des Chief Compliance
Officers/ Compliance Beauftragten ist jedoch nicht teilbar; am Ende der Kette verbleibt die
Gesamtverantwortung für Compliance bei der Unternehmensleitung des auslagernden
Unternehmens.
F = Function; Compliance ist ein ganzheitlicher und funktionaler Ansatz; Ein Compliance-
Beauftragter leitet seinen Compliance Bereich; die Compliance-Funktionen umfassen alle mit der
Umsetzung von Compliance-Vorgaben betraute Mitarbeiter, auch Mitarbeiter in den
Geschäftsbereichen.
F = Forecast – expext the unexpected; jeden Tag können neue Verfehlungen begangen oder
entdeckt werden. Hierauf sollte man vorbereitet sein und flexibel reagieren können. „Ticking the
boxes“ ist schon lange nicht mehr das Credo einer zeitgemäßen Compliance Funktion.
I = Investigation; Die Compliance Funktion sollte nicht als „interne Polizei“ wahrgenommen werden.
Erfolgen allerdings interne Untersuchungen in Bezug auf Compliance-Verstöße, ist die
Compliance-Funktion zwingend zu involvieren.
C = Consumer protection; Compliance schützt nicht nur das eigene Unternehmen vor Verstößen,
sondern auch den Endkunden bzw. den Verbraucher in dem Sinne, dass dieser durch die
angebotenen Produkte und Dienstleistungen nicht geschädigt wird.
E = Escalation; Compliance hat das Recht und die Pflicht, Verstöße zu Compliance relevanten
Vorgaben zu berichten und zu eskalieren.
R = Risk based approach; risikobasierter Ansatz der Beratungs- und insbesondere der
Kontrollhandlungen basierend auf einem auf einer Risikoanalyse aufgebauten
Überwachungsplan.
Grundsätzliches:
Es gibt 3 Einsatz- und Tätigkeitsbereiche - somit 3 voneinander getrennt tätige Compliance Officer im Unternehmen - um ein ganzheitliches Compliance System rechtssicher und konform einzuführen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten.
1. CO Bereich: Finanzen/Buchhaltung/Steuern/Gesellschaftsrecht usw.
2. CO Bereich: Recht/Vertragswesen/Verhalten/Richtlinien/Code of Conduct usw.
3. CO Bereich: Operatives Compliance/Prozesse/Produkte/Dienstleistungen/Anlagen usw.
Die ersten 2 Compliance Bereiche werden von jedem Unternehmen bereits heute durch interne oder externe Compliance Officer besetzt oder per Beauftragung bestellt oder beauftragt, wie:
1. Finanzen/Steuern/Gesellschaftsrecht: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater/in i.V.m. Notaren
2. Recht/Vertragswesen/Anti-Korruption/Code of Conduct/Richtlinien: Rechtsanwälte/-innen
3. Operative Prozesse/Produkte/Dienstleistungen: Generalisten
Der dritte und größte Compliance Bereich operativ wird aufgrund fehlendem Wissen vernachlässigt.
Der zur Entlastung von Vorständen, Geschäftsführer, Werkleiter oder Verantwortlichen Personen mit deren zu verantwortlichen Organisations-, Betreiber- und Unternehmerpflichten es ratsam ist, den vorgenannten 3 Compliance Officer zu bestellen (Rechtsprechung), das zum ersten Compliance und Organisationsverschulden Urteil vom LG München I von 2013 hierzu geurteilt wurde.
Der Einsatz der 3 Compliance Officer ist seither jedem KMU Unternehmen und die der Industrie anzuraten.
Compliance ist die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.
Die Verpflichtung eines jeden Unternehmens, laut geltender Rechtsprechung, wird wie folgt ausgelegt. Siehe unter anderem OLG Nürnberg, Endurteil vom 30.03.2022, Az. 12 U 1520 / 19, Rn. 110 ff. / 115 ff.:
Die Pflicht, für ein angemessenes und wirksames Compliance-, Risikomanagement und internes Kontrollsystem (incl. Frühwarnsystem) zu sorgen.
Die Organisationspflichten, wie die "Auswahl", der "Anweisung"und die der regelmäßigen und anlassbezogenen "Aufsicht"stellen die wichtigsten Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen Personen eines Unternehmens dar.
Das in der Natur der Sache liegt, da die meisten Besteller aufgrund unseres Bildungs- und Rechtssystem in Deutschland hierzu im Regelfall zu deren Organisations-, Betreiber- und Unternehmerpflichten nicht ausreichend befähigt wurden.
Desweiteren kommt hier erschwerend hinzu, dass die Besteller (Verantwortlichen) ihrer gesetzlichen Pflicht die der regelmäßigen und anlassbezogenen Aufsichtspflicht (Organisationspflichten) nicht ausreichend wahrnehmen und nachkommen können, um sich entlasten zu können.
Seit einigen Jahren werden von der KMU und die der Industrie hierzu Compliance Managementsysteme eingeführt, die über akkreditierte Zert-Gesellschaften zertifiziert und überwacht werden.
In der Regel, delegiert und bestellt die Geschäftsleitung hierzu Kümmerer an interne oder externe Beauftragten, wie z.B. die eines bestellten QMB, UMB, SGA-B, EnMB usw., wie auch die der internen Auditoren, oder weiteren befähigten Personen. Mit deren Auftrag und Pflicht, dass diese die hiermit verbundenen rechtlichen, behördlichen, bindenden und sonstigen Anforderungen stichprobenhaft zu prüfen, zu bewerten und zu berichten haben.
Hierbei wird oft übersehen, dass es sich hier lediglich um ein Stichprobenverfahren handelt, und eben nicht um die Bewertung zur Einhaltung der bindenden Anforderungen (Compliance) der Organisation handelt.
Vielmehr haben die bestellten und unabhängigen internen Auditoren systemisch und stichprobenhaft zu auditieren, ob die Organisation auf Grundlage der ISO 37301 im Geltungsbereich deren Anforderungen implementiert wurde.
Compliance Officer sind Stabsstellen, die vor allem bei Compliance Managementsystem nach ISO 37301 von der obersten Leitung bestellt werden. Mit deren Aufgabe und Pflicht, die rechtlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und anderen Anforderungen (Compliance) regelmäßig und anlassbezogen deren Einhaltung in der Organisation zum Geltungsbereich abzuleiten und zu bewerten.
Das vor allem über ein angemessenes internes Kontrollsystem (Frühwarnsystem) und übergreifendes Risikomanagement, von den Compliance Officer einzuführen ist. Mit deren Ziel, die verantwortlichen Personen der Organisation im Geltungsbereich zu entlasten.
Leitlinien für ein Compliance System
(mit oder ohne ein CMS nach ISO 37301:2021)
Leitbild:
Kernaufgaben:
Qualitätsstandards:
Copyright © All Rights Reserved